Ambulante Pflege

Ambulanter Pflegedienst Hamburg

Einzigartige und qualitativ hochwertige Pflege kann nur gelingen, indem beste Grundlagen geschaffen werden. In Zusammenarbeit mit unserem Kunden und dessen Angehörigen konzipieren wir die für ihn bestmögliche Pflege und Versorgung hinsichtlich individueller Bedürfnisse und Gegebenheiten wie beispielsweise Religion, Kultur, Sprache, Geschlecht, Neigungen und dessen gesundheitlicher Situation. Eine ausführliche und gewissenhafte Beratung legt den Grundstein für ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Ihnen und uns als Multi-Kulti Gesundheits- und Pflegedienst. Unsere Pflegedienstleistung bietet Ihnen in einem ersten Gespräch eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

Als Ambulanter Pflegedienst Hamburg sind wir Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen sowie der Senatsverwaltung der Hansestadt Hamburg (Sozialamt). Durch die Verträge sind wir berechtigt, Leistungen gemäß SGB V (Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen), SGB XI (Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen) sowie nach SGB XII (Sozialhilfe) zu erbringen und abzurechnen. Entsprechend Ihrem Pflegegrad werden all unsere Leistungen von der Kranken- bzw. Pflegeversicherung abgedeckt. Gerne helfen wir

Ihnen bei der Klärung ihrer Ansprüche und beim Ausfüllen von Formularen. Auch bei Behördengängen oder Gesprächen mit den Kostenträgern (Pflege- und Krankenkassen sowie Sozialhilfeträger) unterstützen wir Sie gerne.

Häuslicher Pflegedienst - Pflege daheim

Häuslicher Pflegedienst

Leistungen der Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung

Die Pflegeleistung beinhaltet jene Leistungen, die von Ihrem Haus- bzw. Facharzt angeordnet wurden. Wir richten die Pflege auf das Ziel der jeweiligen Behandlung aus, um mit Ihnen gemeinsam das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Vertrauen Sie dabei auf unsere jahrelange Erfahrung und Kompetenz! Unsere Verfahrensweise zur Unterstützung Ihrer Therapie beinhaltet unter anderem:

  • Verbände aller Art
  • Professionelles Wundmanagement
  • Injektionen (z. B. Insulin) und Blutzuckerkontrolle
  • Katheterpflege und -wechsel
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • … und vieles mehr nach ärztlicher Verordnung.

 

„Häusliche Pflegedienst mit dem Gespür für Bedürfnisse“

Leistungen der Pflegekasse

Wir versorgen Sie entsprechend Ihrer individuellen Wünsche behutsam und herzlich entweder bei Ihnen zu Hause, in einem gewohnten Umfeld oder im Betreuten Wohnen. Unsere Grundpflege umfasst unter anderem:

  • Körperpflege
  • Baden/ Duschen
  • Lagern/ Betten
  • Hilfe bei der
  • Nahrungsaufnahme
  • Zubereitung von Frühstück & Abendbrot
  • Warmes Essen in Kooperation
  • Hilfen im Bereich Mobilität
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Künstliche Ernährung
  • Und vieles mehr!

 

„Pflege daheim mit Herz und Verstand“

Haushalts-Service

Zusätzlich zu unseren Pflegeleistungen bieten wir eine hauswirtschaftliche Unterstützung innerhalb der Pflegekassenleistungen an. Überdies erhalten Sie bei uns auch weitere individuelle Leistungen, in Ergänzung zu den Pflegekassenleistungen, im Rahmen eines privaten Vertrags.

Ambulanter Pflegedienst Hamburg Wilhelmsburg – Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Pflege zu Hause
  • Reinigung der Wohnung
  • Preis- und ernährungsbewusstes Einkaufen
  • Zubereitung von Frühstück und Abendbrot
  • Reinigung und Pflege der Wäsche
  • Verrichten der allgemeinen Hausarbeit und vieles mehr

Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf sind aufgrund ihrer körperlichen oder auch geistigen Einschränkungen oftmals nicht in der Lage, Ihren Haushalt eigenständig zu führen. Unsere Haushaltshilfen stellen die hauswirtschaftliche Versorgung des Betroffenen sicher. Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf können bei ihrer zuständigen Kranken- und Pflegekasse einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Höhe der bewilligten Pflegesachleistungen richtet sich am Bedarf des Pflegebedürftigen. Bei einem bestehenden Pflegegrad können wir Ihnen über Ihre Betreeungs- und Entlasstungsleistung 45b helfen.

Ob ambulante Pflege Veddel, ambulante Pflege Wilhelmsburg oder ambulante Pflege Veddel – als Pflegedienst Wilhelmsburg erstreckt sich unser Einzugsgebiet natürlich auch auf die Nachbarstadtteile Harburg und Veddel. Rufen Sie uns gerne an oder schauen Sie doch mal vorbei, wenn Sie oder ein Familienmitglied Unterstützung brauchen. Wir beraten Sie gerne. Ob Sie nun aus Harburg, von der Veddel, Kirchdorf, Georgswerder, Neuland oder auch einfach aus Wilhelmsburg – Sie sind herzlich Willkommen bei uns!

Weitere Angebote

Seit dem 01.01.2017 hat der Gesetzgeber die sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, die auf 125,- € festgesetzt wurden. Dies bedeutet für jeden Pflegebedürftigen, ab Pflegegrad 1, einen zusätzlichen Anspruch auf 125,- € pro Monat für Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen. Dieses Geld kann nur dafür eingesetzt werden und muss zweckgebunden sein. Unsere Leistung der hauswirtschaftlichen Dienstleistung, also der Einsatz einer Haushaltshilfe oder die Alltagbegleitung, können im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgerechnet werden. Die Abrechnung kann, beim bestehenden Pflegegrad, kostenlos für Sie, direkt über Ihre Pflegekasse laufen.

Unsere Leistungen im Bereich der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI setzen sich wie folgt zusammen:

  • Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung
  • Besuchsdienst (Gespräche, Vorlesen, Gesellschaftsspiele etc.)
  • Besorgungen und Einkäufe
  • Begleitung bei Besuchen,
  • Veranstaltungen & Feiern, Ausflügen & Fahrten, Spaziergängen, Friedhofsbesuchen, sportlichen Veranstaltungen usw.
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Unterstützung bei der Organisation & Durchführung von Festlichkeiten
  • Und vieles mehr!

 

Gerne können Sie uns jederzeit kontaktieren oder einen Termin vereinbaren, um eine Einordnungshilfe zu erhalten und offene Fragen zu klären.

Wir kümmern uns und helfen Ihnen, wenn Ihre Angehörigen mal eine Auszeit benötigen. Sei es nur, um wichtige Besorgungen zu machen oder um eigene Arzttermine wahrzunehmen. Wenn Sie von Ihren Angehörigen bereits sechs Monate gepflegt werden, steht Ihnen Verhinderungspflege zu. Sie können damit Leistungen in Höhe von bis zu 1.612,- € jährlich oder 28 Tage in Anspruch nehmen. Es gibt zwei Möglichkeiten der Betreuung:

  • Stundenweise Verhinderungspflege z. B., wenn für Ihre pflegenden Angehörigen ein Arztbesuch ansteht
  • Tageweise Verhinderungspflege z. B. während des Urlaubs Ihrer pflegenden Angehörigen

 

Gerne beantworten wir Ihnen persönlich oder telefonisch Ihre Fragen! Wir freuen uns darauf, sie kostenlos und unverbindlich zu beraten!

Grundreinigung für Senioren, hilfe- und pflegebedürftiger Menschen – Sonderreinigung ergänzend zur Unterhaltsreinigung.

Die Hygiene im Haushalt soll selbsterklärend auch im Alter erhalten bleiben. Hingegen sind die Bewegungsmöglichkeiten oft eingeschränkt. So sorgen wir für dafür, dass der gewohnte Anspruch an Haushalt und Umgebung aufrechterhalten werden kann, auch wenn es nicht mehr allzu sauber zu Hause aussieht. Oftmals sind Menschen aufgrund ihres Alters oder ihrer Hilfsbedürftigkeit einfach nicht mehr in der Lage, ihre Wohnung in Ordnung zu halten. Alle Grundreinigung und Sonderreinigung werden fachgerecht, gründlich und mit, an die Oberflächen angepassten Reinigungsmittel durchgeführt. Die Kostenrechnung für eine Sonderreinigung könnte beispielsweise, beim bestehenden Pflegegrad, kostenlos für Sie, direkt über Ihre Pflegekasse laufen.

Es gibt weitere vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie gerne individuell in einem persönlichen Gespräch!

Wir kümmern uns und helfen Ihnen, wenn der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ansteht. Für alle Pflegegeldbezieher besteht die Pflicht auf Pflegekontrollbesuche durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung, vornehmen zu lassen. Damit in solchen Situationen eine Qualitätssicherung stattfindet und der pflegende Angehörige nicht allein gelassen wird, findet in wiederkehrenden Intervallen ein obligatorischer Pflegebesuch durch uns statt:

  • in den Pflegegraden 1, 2 und 3 einmal halbjährlich
  • in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich
 

Diese Besuche werden direkt von uns mit der Pflegekasse abgerechnet. Wir beraten Sie zur Sicherung der Qualität in der Pflege, Fragen der Höherstufung und der Hilfsmittelbeschaffung. Gern bieten wir auch Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin bei uns für Ihren Bereitungseinsatz § 37.3 SGB XI in Wilhelmsburg, Veddel, Kirchdorf und Harburg.

Gerne beantworten wir Ihnen persönlich oder telefonisch Ihre Fragen!

Die Kranken- bzw. Pflegekassen und das Sozialamt übernehmen die Pflegedienstleistung teilweise vollständig oder größtenteils. Mittels Ihres Einverständnisses kümmern wir uns um die Antragstellung, die Bearbeitung von Widersprüchen und alle weiteren Fragen. Zu beachten sind die zwei verschiedenen Finanzierungsformen:

PFLEGEVERSICHERUNG

Bei der Finanzierung durch die Pflegeversicherung trägt diese Leistungen wie die Grundpflege, Körperhygiene, Waschen, Baden und Ankleiden, Hilfe beim Essen, Mobilisation etc. Ist eine Pflegestufe vorhanden, rechnen wir die Pflegeleistungen innerhalb der Pflegestufensätze mit der Pflegekasse ab. Es können entsprechend der jeweiligen Pflegebedürftigkeit monatliche Pflegeleistungen in der von der Pflegekasse festgesetzten Höhe beansprucht werden.

Falls die im Pflegevertrag festgelegten Kosten für die Leistungen über dem vorgegeben Satz der Pflegekasse liegen sollten, kann dieser Betrag entweder mithilfe einer Finanzierung durch öffentliche Stellen, wie dem Sozialamt, oder privat als Eigenanteil gezahlt werden.

MEDIZINISCHE BEHANDLUNGSPFLEGE

Medizinische Behandlungspflegeleistungen beinhalten die medizinische Versorgung wie etwa der Verbandswechsel, Insulininjektionen oder die Medikamentenverabreichung. Der Haus- bzw. Facharzt verordnet entsprechende Behandlungen. Anschließend werden diese von uns mit der Krankenkasse abgerechnet. Dies ist für Sie mit keinen weiteren Zusatzkosten, abgesehen von der normalen Zuzahlung, verbunden. Im Falle einer Zuzahlungsbefreiung kommt es für sie zu überhaupt keinen Kosten.